Grundsatz

 

Jedes Fanclub Mitglied verpflichtet sich zum Unterlassen jeglicher Gewaltanwendung vor,

während und nach dem Besuch von Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FC Bayern München oder des Fanclubs. Bei Verstoß gegen diesen Grundsatz endet die Mitgliedschaft mit der Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung!

 

§ 1    Name des Fanclubs

 

Der Fanclub führt den Namen FC Bayern Fanclub Auerbach/Opf. 07 mit dem Sitz in 91275 Auerbach / Opf., gegründet am 14.09.2007.

 

§ 2    Ämter

 

Zur Leitung des Fanclubs werden folgende ehrenamtliche Ämter durch mehrheitliche Wahlen besetzt.

a)                  1. Vorsitzender

b)                 2. Vorsitzender

c)                  Schriftführer

d)                 Kassenwart

e)                  Beisitzer (Kassenprüfer)

f)                   Beisitzer (Kassenprüfer)

 

Die Vorsitzenden und der Kassenwart dürfen jeweils einzeln Geschäfte im Namen des FC Bayern Fanclub Auerbach/Opf. 07 tätigen.

 

§ 3    Mitgliederversammlung und Beschlussfähigkeit

 

a) Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet regelmäßig 1 mal im Kalenderjahr statt. Die Einladung hierzu erfolgt schriftlich durch den Vereinsvorstand mindestens zwei Kalenderwochen im Voraus.

 

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn mindestens 25% der Mitglieder dies verlangen. Wird dem Verlangen durch den Vorstand nicht entsprochen, so können diese Mitglieder selbst die Mitgliederversammlung einberufen.

 

Bei Abstimmungen in der Mitgliederversammlung entscheidet die einfache Mehrheit, außer die Satzung schreibt etwas anderes vor.

 

 

b) Wahlrecht

Jedes volljährige Mitglied hat das Recht gewählt zu werden, wahlberechtigt ist jedes Mitglied ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.

 

 

c) Neuwahlen

Die von der Mitgliederversammlung zu berufenden Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt. Der Amtsantritt erfolgt jeweils zum 1.10.

Neuwahlen im Bereich des Vorstandes sowie dessen Entlastung erfolgen auf Antrag der Mitgliederversammlung.

 

 

§ 4    Mitgliedschaft

 

a) Erwerb der Mitgliedschaft

1.        Die Mitgliedschaft, wird durch die Unterschrift (bei Minderjährigen auch die des gesetzlichen Vertreters) auf der Beitrittserklärung und durch Bestätigung durch die Mitgliederversammlung erworben.

2.        Die Mitgliedschaft kann jeder erwerben.

 

b) Mitgliedsbeitrag

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Kalenderjahr für

 

Erwachsene 18.- €

 

Jugendliche unter 18 Jahren oder in Ausbildung / Studium  9.- €

 

Familienbeitrag  40.- €

für Eltern mit Kindern bis 18 Jahren oder Familienmitgliedern in Ausbildung und Studium

 

Kinder bis 6 Jahre – Frei

 

Die Beitragszahlungsdauer ist vom 01.10. bis 30.09.. Der Jahresbeitrag wird jeweils im Voraus, jedoch bis spätestens 02.11. von Ihren angegebenen Bankkonto abgebucht.

Bei Antragstellung ist der anteilige Jahresbeitrag zu entrichten. Aufnahmegebühren fallen nicht an.

 

c) Beendigung der Mitgliedschaft

 

Der Austritt aus dem Fanclub ist nur nach mindestens 1-jähriger Mitgliedschaft – jeweils zum 30.09. möglich.

 

Der Austritt muss schriftlich bis spätestens 15.09. mitgeteilt werden.

 

Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder aufgrund negativer Vorkommnisse aus dem Fanclub auszuschließen!

 

Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem  Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

 

 

 

§ 5    Garantierte Vorteile für Fanclub Mitglieder

 

Bei Fahrten zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FC Bayern München haben die Mitglieder des Fanclubs ein Vorrecht – bis zu einer vom Vorstand festgesetzten Frist – auf die zur Verfügung stehenden Fahrplätze und Eintrittskarten, sowie ein Vorrecht auf Fanartikel und Vergünstigungen für Fanclub Mitglieder, die vom FC Bayern München zur Verfügung gestellt werden.

 

§ 6    Eintrittskarten

 

Das Geld für die Eintrittskarten wird nach Erhalt der Karten vom Konto des jeweiligen Bestellers abgebucht.

Die Karten werden erst am, bzw. 1 - 2 Tage vorm Spieltag ausgehändigt!

 

§ 7    Erforderliche Mehrheiten

 

Bei Fanclub internen Entscheidungen im Rahmen von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen entscheidet die einfache Mehrheit über Annahme bzw. Ablehnung eines Antrages. Bei unentschiedenen Abstimmungen ist das Votum des 1. Vorsitzenden maßgebend.

 

§ 8    Satzungsänderung

 

Die Satzung kann nur durch 2/3-Mehrheit der Mitglieder auf der Mitgliederversammlung geändert werden.

 

§ 9    Auflösung des Fanclubs

 

Im Falle der Auflösung des Fanclubs bestimmen die Mitglieder über die Verwendung des verfügbaren Vermögens.

 

 

Diese Satzung tritt ab sofort in Kraft!

 

 

Auerbach, den 14.09.2008